FAQ Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie

 

Was ist eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten emotionalen und/ oder Verhaltensstörungen. Diese kann zum Zweck der Heilung (kurativ), der Linderung (palliativ), der Gesundheitsvorsorge (präventiv), der Gesundheitsförderung und der Persönlichkeitsentwicklung eingesetzt werden. Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 1999 gibt es zwei psychotherapeutische Heilberufe in Deutschland:

 

  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

 

Die mehrjährige, postgraduierte Psychotherapeutenausbildung (insgesamt 4200 Stunden) steht u.a. Diplom-Psychologen offen und schließt mit einer staatlichen Prüfung und dem Erwerb der Approbation ab. Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss des 21. Lebensjahres.

 

Bereits das vorgeschaltete mindestens fünfjährige universitäre Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss) beinhaltet u.a. eine Spezialisierung in den Bereichen Diagnostik, Klinische Psychologie, Psychopathologie und Interventionsmethoden. Das Studium (inkl. Praktika) umfasst den Erwerb weiterer fachspezifischer Kompetenzen, die für die heilkundliche Arbeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut von großer Bedeutung sind; beispielsweise fundierte Kenntnisse in den Bereichen Entwicklungs-, Wahrnehmungs-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie, Evaluation und Forschungsmethoden, Statistik und Testpsychologie. Die anschließende Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führt zu einer weiteren Spezialisierung. Der Beruf des Psychotherapeuten ist auf der Ebene eines Facharztes verortet.

 

Welche Interventionsverfahren werden eingesetzt?

Die Behandlung erfolgt in meiner Praxis multimodal nach einer individuellen Therapieplanung unter Einsatz kognitiver, kognitiv- verhaltenstherapeutischer, systemischer, gesprächstherapeutischer und tiefenpsychologischer Maßnahmen. Es werden je nach Bedarf unterschiedliche therapeutische Bausteine kombiniert, um die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Behandlung zu maximieren. Die Einbeziehung und die Unterstützung der Eltern stellt neben der Behandlung des Kindes/ des Jugendlichen eine wichtige Komponente dar. Außerdem wird großer Wert auf die Kooperation mit Ärzten und beteiligten Institutionen (z.B. Schule, Jugendamt) gelegt.

 

Wie läuft die Therapie ab?

Zu Beginn steht das Kennenlernen im Vordergrund. Nur wenn es gelingt, eine tragfähige therapeutische Beziehung zwischen Behandler und Kind/ Jugendlichem und den Eltern herzustellen, können die angebotenen Maßnahmen überhaupt die gewünschte und intendierte Wirkung entfalten. In dieser Therapiephase werden diagnostische und anamnestische Daten erhoben und ggf. ein Bericht für die Krankenkasse verfasst. Es werden gemeinsam Ziele definiert, die anschließend in der Therapie (von allen Beteiligten, also auch von den Eltern) bearbeitet werden. Neben den Einzelkontakten mit dem Kind/ Jugendlichen finden regelmäßig auch Elterngespräche statt.


In der Regel findet eine Therapiesitzung à 50 Minuten pro Woche statt. Eine genaue Stundenanzahl kann pauschal nicht vorhergesagt werden. Im Durchschnitt finden erfahrungsgemäß etwa 40 bis 60 Termine statt. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos die Therapie beenden oder den Therapeuten wechseln.

 

Gibt es Kontraindikationen oder „Nebenwirkungen“ für eine Psychotherapie?

Um eine medizinische Kontraindikation auszuschließen, erfolgt innerhalb der ersten Therapiephase eine konsiliarische Abklärung bei einem ärztlichen Kollegen (am besten noch vor dem Therapiestart). Es ist Ziel der Therapie, dass der Leidensdruck vermindert wird und eine Besserung/ Heilung der Störung erfolgt. Ein Therapieerfolg kann jedoch nicht versprochen werden. Der Therapeut wird nach bestem Wissen und Gewissen, bestmöglich und dem Stand der Wissenschaft entsprechend, intervenieren. Dennoch kann es zu unerwarteten Entwicklungen kommen. In diesem Zusammenhang sollten Sie bitte folgende Punkte bedenken, bevor Sie mit der Therapie beginnen:


Der zeitliche Aufwand für die Therapie (inklusive "Hausaufgaben") könnte als belastend empfunden werden. Durch die Therapie könnten sich soziale Beziehungsgefüge verändern. Des Weiteren könnte es zu Symptomverschiebungen, Rückfällen oder gar Verschlechterungen des Zustandes kommen, sodass möglicherweise eine zusätzliche Behandlungsform (z.B. Medikamente, stationäres Setting) notwendig werden. Teilen Sie mir bitte mit, wenn eine Medikation erfolgt oder eine weitere Beratung/ Therapie zeitgleich erfolgt, da beides einen Einfluss auf das Therapiegeschehen hat.


Welche anderen Anbieter arbeiten psychotherapeutisch?

Die berufsrechtliche Legitimation zur Ausübung heilkundlicher Psychotherapie besitzen in Deutschland neben approbierten Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten auch psychologische Psychotherapeuten, ärztliche Psychotherapeuten, Psychiater, spezialisierte Diplom-/Master-Psychologen (Psychotherapie, HPG) und Heilpraktiker. Nähere Informationen zur Unterscheidung der genannten Berufsbilder finden Sie hier.


Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme einer Psychotherapie erfüllt sein?

Es gilt als Voraussetzung, dass eine klinisch bedeutsame psychische Störung mit Krankheitswert (gemäß den Konventionen der Weltgesundheitsorganisation) vorliegt und deswegen eine psychotherapeutische Maßnahme indiziert ist. Vor Aufnahme der Psychotherapie ist eine konsiliarische Abklärung notwendig (z.B. beim Haus- oder Kinderarzt oder bei einem Kinder- und Jugendpsychiater). Die therapieeinleitende Diagnostik kann in meiner Praxis erfolgen. Sollten andere Voruntersuchungen stattgefunden haben, werden diese Ergebnisse mitberücksichtigt.

 

Wie wird die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vergütet?

Der Umfang der Kostenübernahme durch eine private Krankenkasse hängt vom Versicherungsvertrag zwischen der Krankenkasse und dem Versicherungsnehmer ab. Ist eine Beihilfe beteiligt, so richtet sich der Umfang der Kostenübernahme nach den entsprechenden Rechtsverordnungen und Dienstvorschriften.


Die Abrechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Sie benötigen hierfür lediglich Ihre Versicherungskarte, die einmal zu Beginn jedes Quartals von mir eingelesen wird.

 

Siehe ergänzend auch: Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie

 

Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie
Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie [...]
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